Im Jahr 2022 beschloss der Bundestag verschiedene Gesetze bzw. Gesetzesänderungen um mehr Flächen für die Windenergienutzung bereitzustellen sowie die Planungs- bzw. Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
Somit müssen 1,7 % der Fläche Ostthüringens für Windkraftanlagen freigehalten werden. Hier finden Sie die geplanten Standorte der Voranggebiete
In einem gesetzlich vorgeschriebenen öffentlichen Beteiligungsverfahren darf ab heute jeder bis zum 15. September 2025 eine Stellungnahme abgeben.