... das sich wehrpflichtige Männer zwischen 17 bis 45 Jahren die Deutschland für länger als 3 Monate verlassen wollen eine Genehmigung beim zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen müssen?
Wehrpflichtgesetz (WPlG), § 3 Inhalt und Dauer der Wehrpflicht, Absatz 2